Der Betreiber kann auf Kosten und Gefahr des Einstellers das Fahrzeug vom Parkplatz entfernen lassen, wenn:
- Das eingestellte Fahrzeug nicht betriebssicher ist.
- Das Fahrzeug nicht zugelassen ist oder kein amtliches Kennzeichen besitzt.
- Das Fahrzeug während der Einstellung durch die Polizei aus dem Verkehr gezogen wird (Entstempelung).
- Das fällige Parkgeld nicht errichtet wurde.