Parken am Warnemünder Hafen
Sichere Parkplätze für Ihre sorgenlose und entspannte Schiffsreise
Wir sind ein Unternehmen, welches dem Besucher von Warnemünde und speziell dem Seereisenden Langzeitparker in Warnemünde Parkplätze in Hafennähe (5 Minuten Fahrzeit) anbietet.
Unsere Parkplätze dienen Kreuzfahrttouristen, die zunächst mit dem eignen PKW anreisen und während der Dauer des Urlaubs auf dem Schiff Ihr Auto sicher abgestellt wissen möchten und dabei auch noch eine günstige Anfahrt direkt in den Hafen haben wollen.
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sicher und pünktlich zum Schiff
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Parkplätze in direkter Hafennähe
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innerhalb von 5 Minuten am Hafen
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für Kreuzfahrtreisende ist unser Shuttle Service inklusive!
Preise
Preiswert und sicher Parken in Warnemünde
Leistungen und Kosten pro Tag
- Parkplatz (beleuchtet, umzäunt)
- inkl. Shuttle (für Kreuzfahrttouristen)
- An- und Abreisetag werden mit jeweils 8,50 € berechnet
Die Parkgebühren müssen vor Ihrer Anreise überwiesen werden. Sie erhalten die Kontodaten für die Überweisung mit Ihrer Reservierungsbestätigung.
Bei Stornierung berechnen wir eine Gebühr von 5 €.
Anreise bis 16:00 Uhr. Unsere Öffnungszeiten sind von 7:00 bis 16:00 Uhr. Für eventuell entstehende Schäden übernehmen wir keine Haftung.
Toiletten sind im Bürogebäude zugängig.
NEU! Wohnmobilstellplatz
Stellen Sie Ihr Wohnmobil sicher ab – für 75 € im Monat.
So günstig ist keiner!
Sie werden sich wundern, unsere Preistabelle fällt ziemlich übersichtlich aus. Das haben wir bewusst beabsichtigt.
Wir möchten unseren Kunden ein möglichst faires und günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis anbieten.
Nutzen Sie Ihr Geld doch lieber für die bevorstehenden Ferientage.
Parken ab 8,50 €
Wohnmobilstellplatz 75 € im Monat
Nutzungsbedingungen
- Dieser Parkplatz ist nur zur vorübergehenden Abstellung von PKW und Kombifahrzeugen bestimmt.
- Mit Überweisung der Parkgebühren wird dem berechtigten Benutzer des Parkplatzes das Abstellen eines Kraftfahrzeuges auf dem Parkstand gestattet.
- Das unberechtigte Benutzen eines Parkstandes ohne Bezahlung des Parkgeldes ist nicht statthaft. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen wird ein Antrag auf strafrechtliche Verfolgung wegen Parkgeldhinterziehung gestellt.
- Auf dem Stellplatz dürfen Fahrzeugreparaturen sowie Fahrzeugreinigungen nicht vorgenommen werden
- Ein unnötiger Aufenthalt auf den Verkehrsflächen ist untersagt. Kleinkinder sind an der Hand und Tiere an der Leine zu führen.
- Die gültige Gebührenordnung ist auf der Homepage ersichtlich.
- Für alle fälligen Forderungen hat der Parkplatzbetreiber ein Zurückhaltungsrecht an dem eingestellten Fahrzeug und dessen Zubehör.
- Der Parkplatz darf nur mit der gebotenen Rücksicht befahren werden, so dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden. Es gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.
- Verboten sind:
- Unnötiges Laufenlassen der Motoren
- Hupen
- Belästigungen der Nachbarschaft durch Lärm und Rauch
- Abstellung mit undichtem Tank, Vergaser oder Motor
- Der Benutzer des Parkplatzes hat sein Fahrzeug so auf dem markierten Parkstand abzustellen, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Aussteigen auf dem benachbarten Abstellplatz möglich ist. Beachtet der Benutzer des Parkplatzes diese Vorschrift nicht, so ist der Parkplatzbetreiber ermächtigt, erhöhtes Parkgeld zu fordern oder das falsch abgestellte Fahrzeug auf Kosten und Risiko des Einstellers auf den vorgeschriebenen Platz zu bringen.
Der Betreiber kann auf Kosten und Gefahr des Einstellers das Fahrzeug vom Parkplatz entfernen lassen, wenn:
- Das eingestellte Fahrzeug nicht betriebssicher ist.
- Das Fahrzeug nicht zugelassen ist oder kein amtliches Kennzeichen besitzt.
- Das Fahrzeug während der Einstellung durch die Polizei aus dem Verkehr gezogen wird (Entstempelung).
- Das fällige Parkgeld nicht errichtet wurde.
- Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt unbeschadet der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers für den Parkplatz auf Gefahr des Benutzers.
- Der Betreiber haftet nicht für durch Dritte verursachte Schäden am eingestellten Fahrzeug und nicht für den Inhalt der Fahrzeuge. Die Haftung des Betreibers wegen einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entfällt in den Fällen unbefugter Benutzung des Parkplatzes. Die Benutzer des Parkplatzes sind verpflichtet, von Ihnen angerichtete Schäden im Interesse des Geschädigten unverzüglich dem Betreiber bzw. dem Personal mitzuteilen.